AGB's - Move it

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB’s
 
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Move it“ AG – nachfolgend “AGB” genannt – Regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen der „Move it“ AG. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Art.1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der „Move it“ AG.

Art.2 Pflichten der „Move it“
„Move it“ AG ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss „Move it“ AG bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Art.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann „Move it“ AG einen angemessenen Zuschlag verlangen.

Art.4 Preise
Unsere Preise berechnen sich entweder nach Aufwand (Mindestaufwand 3 Stunden) oder Pauschal/Kostendach. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:
1. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch „Move it“ AG vorgenommen werden müssen.
2. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besondere Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
3. der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht
4. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat

Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Witterungsverhältnisse, Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.

Art.5 Bezahlung
Bei Auftragsbestätigung ist eine Akontozahlung von 30% fällig, zahlbar innert 5 Tagen. Die Restzahlung ist nach Beendigung der Arbeit dem Umzugsleiter in Bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe.
Bei Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 10 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Art.6 Versicherung
Eine Transportversicherung über 100’000.- CHF (hunderttausend) pro Umzug ist im Preis inbegriffen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 5 Mio. Versicherungssumme ist im Preis inbegriffen. Diese Versicherung deckt Schaden an Drittpersonen.

Art.7 Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, eine in Ausführung begriffene Dienstleistung umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

Art.8 Haftung
„Move it“ AG haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die „Move it“ AG haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, PC’s) einer geeigneten Verpackung. Für technische Geräte wird keine Haftung übernommen.
Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die „Move it“ AG nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen besorgt worden sind. Die Haftung der „Move it“ AG beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche.
Die Haftung der „Move it“ AG beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Art.9 Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort das Frachtgut zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der „Move it“ AG schriftlich mitzuteilen oder telefonisch beim Kundendienst zu hinterlegen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Art.10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Dem zuständigen Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz der Umzugszentrale AG.

Move it AG - Teststrasse 123 - 1000 Musterwil - welcome@the-moving-company.ch - Tel. 011 555 44 22
 
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